Lexikon - Hilfsmittel (PKV)
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Hilfsmittel (PKV)
Technische Mittel oder Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen sollen, gelten als
Hilfsmittel
. Sie müssen von Ärzten verschrieben werden (medizinische Notwendigkeit).
Hilfsmitteln können sein:
- Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen,
- Bandagen,
- orthopädische Einlagen,
- Bruchbänder,
- Gummistrümpfe,
- Leibbinden,
- Katheter,
- Gehstützen,
- künstliche Gliedmaßen (auch künstliche Augen und Perücken), Körperersatzstücke (auch Brustprothesen),
- Hörgeräte,
- Rollstühle,
- Heimdialysegeräte.
Weder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) noch die gesetzlichen Bestimmungen im Sozialbereich definieren diesen Begriff genau.
Deshalb arbeiten die Privaten Krankenkassen mit
Hilfsmittelkatalogen
.
Diese unterscheiden sich nicht nur von Gesellschaft zu Gesellschaft, sondern können auch von
Tarif zu Tarif innerhalb einer Gesellschaft unterschiedlich
sein.
Beinprothese
Beinprothese
Brustprothese
Brustprothese
Hilfsmittel
orthopädische Schuhe